Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
27. Dezember 2003
§ 8
§ 8 – Leistungen
Die Sozialhilfe umfasst: Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40), normal normal Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46b), normal normal Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52), normal normal Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66a), normal normal Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69), normal normal Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74) normal normal normal arabic sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.
Kurz erklärt
- Die Sozialhilfe bietet Unterstützung für den Lebensunterhalt.
- Es gibt Grundsicherung für ältere Menschen und Personen mit Erwerbsminderung.
- Hilfen zur Gesundheit sind ebenfalls Teil der Sozialhilfe.
- Unterstützung für Pflegebedürftige wird bereitgestellt.
- Es gibt Hilfe für besondere soziale Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen.